Emsländer Baustoffwerke

4 4.3 Überdeckung von Tür- und Fensteröffnungen Die Praxis hat gezeigt, dass Öffnungen problemlos durch dauerhaft korrosi- onsbeständige Winkeleisen, die für diese Anwendung genormt und bauauf- sichtlich zugelassen sind, abgefangen werden können. Die Öffnungs- überdeckung ist bis zur vollständigen Aushärtung der Übermauerung zu unter- stützen (bei 1,25 m bis 2,5 m einfach, bei lichten Weiten von ca. 2,5 m zwei- bis dreifach). 4.3.1 Fertigverblendstürze Fertigverblendstürze stellen eine rationelle Alternative zur bauseitig herzustel- lenden, scheitrechten Überdeckung von Mauerwerksöffnungen, wie Fenster und Türen dar. Sie sind die Lösung für alle Probleme, die bei bauseitig erstell- ten scheitrechten Stürzen auftreten können. Durch den hohen Vorfertigungsgrad wird ein rascher Baufortschritt bei gleichzeitig hohem Qualitätsniveau erreicht. Unmittelbar nach Einsatz der Stürze kann in gleichem Rhyth- mus weitergearbeitet werden. Bauzeitverkürzungen und Kostener sparnis sind die Folge. Fertigver- blendstürze sind als Grenadierstürze für Öffnungen mit lichten Weiten von 0,635 bis 4,010 m erhältlich. 4.4 Lüftungs-/Entwässerungsöffnungen Die Außenschale darf oberhalb von Abdichtungen mit Entwässerungsöffnun- gen oder Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden. Dies gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale. Wird eine Luftschicht im Schalenzwischenraum angeordnet, muss diese mindestens 60 mm be- tragen. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Mauermörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird. * größere Schalenabstände mit entsprechendem Luftschichtanker, mit allge- mein bauaufsichtlicher Zulassung möglich. 4.5 Sockelanschluss, Sperrschichten Die Innenschalen und die Geschossdecken sind an den Fußpunkten des Scha- lenzwischenraums gegen Feuchte zu schützen, DIN 18195-4 (zukünftig DIN 18533) ist zu beachten. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken. Die Mauerwerksschalen sind an ihren Berüh- rungspunkten (z. B. Fenster- und Türanschlägen) gegen Feuchtigkeit abzu- dichten. Die Aufstandsfläche muss so beschaffen sein, dass ein Abrutschen der Außenschale auf ihr nicht eintritt. Die erste Ankerlage ist so tief wie möglich anzuordnen. Die Querschnittsabdichtung und deren Lage müssen DIN 18195-4 (zukünftig DIN 18533) entsprechen. Andere Querschnittsabdichtungen sind zulässig, wenn deren Eignung nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen ist, z. B. durch eine allge- meine bauaufsichtliche Zulassung. Unmittelbar der Witterung ausgesetzte, waagerechte und leicht geneigte Mauerwerksflächen, wie z. B. Mauerkronen, Schornsteinköpfe, Brüstungen, sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abdeckungen aus Metall, Betonplatten u. a. mit 5 cm Überstand und Tropf- kante) so auszubilden, dass Wasser nicht eindringen kann. Für Fensterbänke aus Metall sind seitliche Aufkantungen erforderlich. 5.0 Spritzwasserschutz im Sockelbereich Um das Quarzverblendmauerwerk vor starker Spritzwasserverschmutzung zu schützen, ist es sinnvoll, ein Kiesbett aus Grobkies anzulegen. Der Kies wird auf einem wasserdurchlässigen Wegeflies geschichtet, um Einspülen in das Erdreich weitestgehend zu verhindern. Traufpflaster, Pflasterung, Erdreich oder Rasen sollten aus Gründen der Verschmutzung nicht unmittelbar an den So- ckelbereich anschließen. 6.0 Reinigung der Quarzverblendung Sichtmauerwerksflächen sind grundsätzlich vor Verunreinigungen zu schützen. Bei Arbeiten mit Holzschutzmitteln, Bitumenanstrichen und Ähnlichem, sollte die Verblendung mit Folie abgedeckt werden. Dank der werkseitigen Impräg- nierung ist es möglich, eine Reinigung nur mit Wasser und Wurzelbürste durch- zuführen. Gehärtete Mörtelspritzer lassen sich leicht mechanisch abstoßen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen der Steinoberfläche erfolgen, da sonst die werkseitige Imprägnierung an dieser Stelle beeinträch- tigt wird. Auch die Reinigung mit Dampfstrahlreiniger hat sich gut bewährt. Allerdings sollten der Dampfdruck und die Düseneinstellung an einer Probe- fläche getestet werden. Bei starker Verschmutzung sollte die Reinigung nur mit Wandreinigern erfolgen, die hierfür zugelassen sind. Ein „Absäuern“ mit Salzsäure führt bei Kalksandstein-Mauerwerk zu Schäden und ist nach VOB/C:ATV DIN 18330 nicht zulässig. 7.0 Deckende Anstriche Wird ein deckender Anstrich gewünscht, wird dieser meist in hellen Farbtönen, oft in weiß aufgetragen, ohne dass Mauerwerksstrukturen verdeckt werden. Ein möglicher Anstrich, bzw. eine mögliche Beschichtung, muss in ausreichen- dem Maße wasserdampfdurchlässig sein und die Austrocknung kaum, bzw. nicht behindern. Dies gilt insbesondere auch für Wiederholungsbeschichtun- gen. 8.0 Technische Beratung Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG Rakener Straße 18 49733 Haren/Ems Tel. +49 (0) 59 32/72 71-0 Fax +49 (0) 59 32/72 71-590 www.emslaender.de kontakt@emslaender.de KS*-Beratung Nord-West GmbH Wollbrouk 1-5 26903 Surwold Tel. +49 (0) 59 32/72 71-524 Fax +49 (0) 59 32/72 71-590 info@ks-nordwest.de

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