Emsländer Baustoffwerke

hältlich sind. Diese Mörtel sind auf das Saugverhalten der Steine besonders abgestimmt und sowohl für die nachträgliche Verfugung, als auch für den Fu- genglattstrich („Verfugung im eigenen Saft“) besonders geeignet. Der Fugen- glattstrich bietet die Möglichkeit, mit geringem Arbeitsaufwand, hochwertiges Verblendmauerwerk herzustellen, da die Fugen über die gesamte Steinbreite „in einem Guß“ sind. Der weiße EB-Vormauermörtel bildet aufgrund seiner Hydrophobierung zusammen mit dem Weißen Emsländer die Systemlösung für eine geschützte, weiße Fassade. 3.1 EB-Vormauermörtel Sackinhalt mit 3,5 Liter Wasser mindestens 3 Minuten gleichmäßig anmischen und innerhalb von 2 Stunden, ohne Zugabe von weiterem Wasser verarbeiten. Ausquellenden Mörtel beim Mauern mit der Kelle abstreifen, die angesteiften Fugen zum geeigneten Zeitpunkt mit einem Holzspan oder einem farblosen Schlauchstück (evtl. über ein Fugeisen gezogen) bündig glatt streichen. Hierbei ist auf eine gute Verdichtung des Mörtels speziell an den Steinflanken zu achten. Bei niedrigen Temperaturen kann sich der Zeitpunkt der Fugenbearbeitung verzögern. 25 kg EB Vormauermörtel entsprechen ca. 16 Liter Nassmörtel. 3.2 Hinweis Der EB-Vormauermörtel enthält Zement und reagiert mit Feuchtigkeit/Wasser alkalisch; deshalb Hände und Augen schützen, bei Berührung mit viel Wasser abspülen, bei Augenkontakt unverzüglich den Arzt aufsuchen. 3.3 Baustellenmörtel Verwendete Mörtel sollten der Mörtelgruppe IIa gem. DIN 18580 in Verbindung mit DIN EN 998-2 entsprechen und auf das Saugverhalten der Steine (stark saugend) abgestimmt sein. Für auf der Baustelle hergestellte Mörtel dürfen Sand und Wasser keine Bestandteile wie Salze, Lehm oder Organisches ent- halten, da diese zu Ausblühungen des Mauerwerks führen können. Es sollten möglichst gewaschene Sande eingesetzt werden. Aufgrund möglicher Farb- unterschiede ist beim Baustellenmörtel eine Verfugung im Fugenglattstrich („Verfugung im eigenen Saft“) nicht empfehlenswert. 3.4.0 Verfugung Für die nachträgliche Verfugung im Außen- und Innenbereich sollten Fugen- mörtel der Mörtelgruppe III gem. DIN 18580 in Verbindung mit DIN EN 998-2 verwendet werden. In DIN EN 1996-2/NA ist die nachträgliche Verfugung bei Wandstärken < 105mm ausgeschlossen. 3.4.1 EB-Fugmörtel Sofern eine nachträgliche Verfugung möglich ist und eine weiße Fuge ge- wünscht wird, empfehlen wir die Verwendung des EB-Fugenmörtels, der farb- lich und qualitativ speziell auf den Weißen Emsländer abgestimmt ist. Bei der Verfugung mit weißem Fugenmörtel sollte ein zu starkes „Bügeln“ der Stoß- und Lagerfugen vermieden werden, um so den Metallabrieb (des Fugeisens) auf der Fuge zu verhindern. Hilfreich kann es hierbei sein, in das Edelstahl- Fugeisen einige Querrillen zu schneiden, welche beim Verfugen für eine feinere Fugenoptik sorgen. Um Abrieb gänzlich zu vermeiden, kann, sofern eine rund- liche Fuge gewünscht wird, ein farbloser Schlauch über das Fugeisen gezogen werden. 4.0 Mauerwerksanker Die Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung aus nichtrostendem Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1 aus nichtrostendem Stahl, deren Verwendung in einer allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassung geregelt ist, zu verbinden. Für Drahtanker, die in Form und Maßen DIN EN 1996-2/NA; Bild NA.D.1 entsprechen, gilt: - vertikaler Abstand: höchstens 500 mm; - horizontaler Abstand: höchstens 750 mm; - lichter Abstand der Mauerwerksschalen: höchstens 150 mm; - Durchmesser: 4 mm; - Normalmauermörtel mindestens der Gruppe IIa; - Mindestanzahl gem. DIN EN 1996-2/NA; Tabelle NA.D.1 - An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich drei Drahtanker je Meter Randlänge anzuordnen, sofern in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die Drahtanker nichts anders festgelegt ist. Andere Ankerformen (z.B. Flachstahlanker) und Dübel dürfen verwendet wer- den, wenn deren Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nach- gewiesen ist, z.B. durch eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“. 4.1 Abfangungen *Bei Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen darf ein Giebeldreieck bis zu 4 m Höhe ohne zusätzliche Abfangung ausgeführt werden. 4.2 Dehnungsfugen In der Außenschale von zweischaligem Mauerwerk sind senkrechte Dehnungs- fugen anzuordnen. • im Bereich der Gebäudeecken • bei langen Wandflächen im Abstand von max. 8 m • in besonders rissgefährdeten Bereichen z.B. im Bereich von Öffnungen, einseitig oder zweiseitig, in Verlängerung der senkrechten Laibungen • in langen, unbelastbaren Wandstücken geringer Höhe Waagerechte Dehnungsfugen werden angeordnet bei • Abfangungskonstruktionen • Balkonplatten, Anschlüssen von Verblendschalen an andere Bauteile Als Fugenverschluss haben sich bewährt: • spritzbare Fugendichtstoffe nach DIN 18540 • imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff nach DIN 18542 • Abdeckprofile Dehnungsfugen lassen sich bei weißer Verfugung optisch am unauffälligsten mit transparenten Fugendichtstoffen abdichten, wenn diese Fuge im frischen Zustand mit weißem Quarzsand übergepudert wird. So passt sich die Deh- nungsfuge dem umliegenden Mauerwerk bestmöglich an. messer 5 Nach dem Ansteifen: Glattstreichen mit einem Schlauchstück Beim Mauern ” Abschneiden” mit der Kelle " k Dehnungsfuge A A = Dicke der Verblendschale 1,5–2,0 cm 1,5–2,0 cm !" 8,00 m Mörtelbedarf EB-Vormauermörtel EB-Fugmörtel Steinbedarf Sack/m 2 kg/m 2 Sack/m 2 kg/m 2 pro m 2 NF bossiert 1,59 40 0,28 7 48 DF bossiert 1,86 45 0,32 8 64 NF bruchrau 1,72 43 0,28 7 48 DF bruchrau 1,96 49 0,32 8 64 2DF bruchrau 1,28 32 0,24 6 32 NF Cottage 1,59 40 0,28 7 48 NF Brilliant 1,72 43 0,28 7 48 NF glatt mit Fase 1,72 43 0,28 7 48 DF glatt mit Fase 1,96 49 0,32 8 64 2DF glatt mit Fase 1,28 32 0,24 6 32 Höhenabstand der Abfangung von Verblendschalen Dicke der max. Höhe über Überstand Höhenabstand Außenschale (cm) Gelände (m) über Auflager (cm) der Abfangung 9 <= d < 10,5 20 1,5 ca. 6 m* 10,5 <= d < 11,5 25 1,5 ca. 6 m* d = 11,5 unbegrenzt 2,5 ca. 12 m d = 11,5 unbegrenzt 3,8 ≤ 2 Geschosse 3

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