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Seminar: "Schallschutz ist Plaungsaufgabe"

28.03.2013

18. April 2013 Aurich (14.oo – 17.oo Uhr)Köhlers ForsthausHoheberger Weg 19226605 Aurich
23. April 2013 Surwold (14.oo – 17.oo Uhr)Emsländer BaustoffwerkeGmbH & Co KG-Werk Surwold-Wollbrouk 1-526903 Surwold
25. April 2013 Lingen (14.oo – 17.oo Uhr)Bildungswerk des HandwerksSchwarzer Weg 1649809 Lingen

Die Einhaltung der in der Bauregelliste enthaltenen DIN-Normen ist öffentlich-rechtlich notwendig um ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben zu erreichen. Vertragsrechtlich jedoch ist die Einhaltung der in der Bauregelliste enthaltenden DIN-Norm nur dann hinreichend, wenn die dort genannten DIN-Normen auch tatsächlich die „anerkannten Regeln der Technik“ wiedergeben. Die Anforderungs-Werte der DIN 4109 (1998) „Schallschutz im Hochbau“ verbindet man bekanntermaßen, vor allem im Komfortwohnungsbau, nicht mit dem üblicherweise geschuldeten Schallschutz. Beim Schallschutz von Wohnungen geht es also heute insbesondere darum, nach welchen Regelungen sich der vertraglich geschuldete Schallschutz bestimmt und inwieweit in diesem Zusammenhang die entsprechenden technischen Normen eine Rolle spielen. Darüber hinaus wird mit bauaufsichtlicher Einführung der „neuen“ DIN 4109 – Gelbdruck für Mitte 2013geplant – eine neue Berechnungsmethodik maßgebend, welche die eindeutige Prognose des zu erreichenden Schallschutzes erleichtert und gerade im Hinblick auf evtl. spätere Mängelstreitigkeiten, eine wesentlich höhere Praxisrelevanz darstellt. Im Rahmen des Seminars möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Norm informieren und Sie mit dem Prognoseverfahren nach DIN EN 12354 sowie den Rechtsgrundlagen zur Beurteilung des vertraglichgeschuldeten Schallschutzes vertraut machen.

Eine Anmeldung können sie hier herunterladen:

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