Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie
17.04.2024Mit der Novelle sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Der verabschiedete Kompromiss setzt klare Regeln für die Ertüchtigung des Gebäudebestandes. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf der EPBD werden aber keine Zwangssanierungen für alle Gebäude der unteren Effizienzklassen angeordnet. Zur Umsetzung in nationales Recht wird den Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit gegeben.
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