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Aktuelle InformationenInteressantes rund ums Bauen...

geänderte Öffnungszeiten Weihnachtszeit

13.12.2023

Achtung! Vom 27.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 bleibt die Verwaltung geschlossen und es findet keine Verladung statt.

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Verbesserungen in der Förderung "Wohneigentum für Familien"

29.09.2023

Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland. Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Die neuen Konditionen im Detail:

  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“
  •  
    • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
    • ab 5 Kinder: 220.000 Euro
  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“
  •  
    • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
    • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

Weitere Details finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

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Baupreise für Einfamilienfertighäuser deutlich gestiegen

12.09.2023

Den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen sich immer mehr Menschen hierzulande mit einem Fertighaus. Die Preise hierfür sind jedoch im letzten Jahr erheblich gestiegen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2022 fast jedes vierte (22,8 %) fertiggestellte Einfamilienhaus ein vorgefertigtes Haus aus der Fabrik. Im Jahr 2012 lag der Anteil der Fertighäuser an den Einfamilienhäusern noch bei 15,3 %. Im Jahr 2022 wurden rund 17.600 Einfamilienhäuser in Fertigteilbau errichtet – ein Plus von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr. Dagegen ging im selben Zeitraum der Neubau von Einfamilienhäusern in konventioneller Bauweise zurück: um 2,7 % auf rund 59.500. Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 20.400 Wohngebäude im Fertigteilbau erreichtet. Dabei machten die Einfamilienhäuser mit 86,0 % den größten Anteil aus. Danach folgten mit einem Anteil von 10,6 % die Zweifamilienhäuser und mit 3,5 % Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen einschließlich Wohnheime.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: www.kalksandstein.de

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Bundeshaushalt 2024/Finanzplanung bis 2027: Baupolitische Schwerpunkte

05.09.2023

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 mit der Finanzplanung bis 2027 wurde Anfang Juli 2023 im Bundeskabinett verabschiedet. Dabei ist zur Einhaltung der Schuldenbremse gegenüber dem Haushalt für das Jahr 2023 eine Ausgabenkürzung in Höhe von rund 30 Mrd. Euro erforderlich.

Für die Baupolitik ergibt sich aus Sicht des Bundesverbands Baustoffe, Steine und Erden e.V. (bbs) folgende kurze Zusammenfassung und Bewertung des Haushaltsentwurfs:

Wohnungsbau

  • Für die soziale Wohnraumförderung sind 2024 Ausgaben von insgesamt 3,15 Mrd. Euro geplant. In der ursprünglichen Finanzplanung waren lediglich 3 Mrd. Euro vorgesehen; 2023 lagen die Mittel noch bei 2,5 Mrd. Euro. In der Finanzplanung bis 2027 sind jedes Jahr Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Die Mittel für die Städtebauförderung bleiben gegenüber dem Jahr 2023 mit 790 Mio. Euro unverändert.
  • Die Bundesförderung Effiziente Gebäude sowie die Förderung des klimafreundlichen Neubaus werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, der durch Einnahmen aus dem Emissionshandel gespeist wird. Daher sind diese Maßnahmen nicht im Bundeshaushalt abgebildet.

Investitionen in die Bundesverkehrswege

  • Alles in allem bleiben die Investitionen in die Fernstraßen 2024 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2023. Während die Investitionen in die Autobahnen um rund 500 Mio. auf gut 6 Mrd. Euro steigen, wird in Bundesstraßen signifikant weniger investiert: Der Ansatz für Erhalt, Neu-, Um- und Ausbau sinkt um rund 450 Mio. auf 2,1 Mrd. Euro.
  • Bei den Investitionen in die Schiene sind deutliche Zuwächse geplant. Die Baukostenzuschüsse für Neubaumaßnahmen sollen um rund 300 Mio. auf 2,3 Mrd. Euro steigen. Bei den Zuschüssen zur Erhaltung der Schienenwege ist ein Anstieg um 1,8 Mrd. Euro auf 6,5 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Die Investitionen in die Bundeswasserstraßen sollen ebenfalls zulegen: Für Erhaltungsmaßnahmen ist ein Zuwachs um 170 auf 450 Mio. Euro vorgesehen. Für Ersatz-, Neu- und Ausbaumaßnahmen werden mit voraussichtlich 725 Mio. Euro rund 130 Mio. Euro mehr bereitgestellt als bisher.
  • Einschließlich weiterer Maßnahmen ist für 2024 damit ein Anstieg der Investitionen in die Bundesverkehrswege um rund 3 Mrd. Euro vorgesehen.

Aus Sicht des bbs ist die Erhöhung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und die Beibehaltung der Städtebauförderung angesichts des hohen Drucks zur Haushaltskonsolidierung ein positives Signal, auch vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Baupreise. Allerdings ist es angesichts der aktuellen Situation im Wohnungsneubau klar, dass weitaus umfangreichere Fördermaßnahmen sowie vereinfachte baurechtliche Rahmenbedingungen erforderlich wären, um den erheblichen Nachfragerückgang abzufedern.

Der weitere Hochlauf der Investitionslinie Verkehr ist zwar zu begrüßen, dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut durch Einführung der CO2-Komponente und Einbeziehung der Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen rund 7 Mrd. Euro betragen dürften, so dass der Verkehrsetat unter Einbeziehung der zusätzlichen Mauteinnahmen deutlich schrumpft. Zudem relativiert sich der Anstieg der Verkehrsinvestitionen angesichts der erheblich gestiegenen Baukosten (Baukostenindex Straßenbau Februar 2023 gegenüber Vorjahr: +17,9%). Vor diesem Hintergrund ist insbesondere der deutliche reale Rückgang des Investitionsansatzes bei den Bundesfernstraßen zu kritisieren. Darüber hinaus ist die Finanzierung der bis 2027 für Sanierung und Ausbau der Bahn erforderlichen zusätzlichen 45 Mrd. Euro unklar. Da aus den zusätzlichen Lkw-Mauteinnahmen rund 20 Mrd. Euro in die Bahn fließen sollen, dürfte sich trotz des offensichtlich geplanten Einsatzes von Mitteln aus dem KTF eine erhebliche Lücke ergeben.

Insgesamt bleibt der Haushaltsentwurf in den Bereichen Verkehr und Wohnungsbau deutlich hinter den Erfordernissen und den von der Bundesregierung selbst gesteckten Zielen zurück. Die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt werden nach der Sommerpause stattfinden.

Den vollständigen Haushaltsentwurf finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

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Wohnraum barrierefrei umbauen - Staatliche Förderung gestartet

29.08.2023

Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro für das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen"

Mit dem KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" werden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden im Bestand (z. B. Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen, Überwindung von Treppen und Stufen, Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus") durch Investitionszuschüsse gefördert. Das Programm richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter und Einkommen. Zur Zielgruppe zählen u.a. ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Familien mit Kindern.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Bestandsimmobilien über das KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" auch für das Jahr 2023 wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

Nähere Details finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

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Wohneigentumsförderung für Familien am 01.06.2023 gestartet

22.08.2023

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Familien beim Erwerb neugebauter Häuser oder Wohnungen mit zinsgünstigen Darlehen, sofern – analog zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) – der EH 40-Standard erreicht und die Vorgaben zu den Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus eingehalten werden sowie die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt.

Antragsberechtigt sind Selbstnutzer einer Neubauimmobilie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro (bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind), die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen. Die maximale Kreditsumme beträgt je nach Anzahl der Kinder zwischen 140.000 Euro und 190.000 Euro (mit QNG-Zertifikat 190.000 Euro bis 240.000 Euro). Der Zinssatz liegt zum Start des Programms je nach Laufzeit, Zinsbindung und Tilgung zwischen 0,01 und 1,35% bei einer Laufzeit von 35 Jahren und damit mehr als drei Prozentpunkte unterhalb des Marktniveaus. Für das Programm stehen 2023 zunächst 350 Mio. Euro zur Verfügung.

Aus Sicht der baustoffverbände ist die Einführung der angekündigten Wohneigentumsförderung grundsätzlich zu begrüßen. Dabei ist es angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt sinnvoll, auf verbilligte Darlehen zu setzen. Allerdings sind die Förderbedingungen angesichts des zu erreichenden Standards und der vorgegebenen Einkommensgrenzen sehr restriktiv; insbesondere im städtischen Raum dürfte Neubau-Wohneigentum für die Zielgruppe in Zeiten hoher Grundstücks- und Baupreise in vielen Fällen nicht finanzierbar sein. Zum Vergleich: Beim 2021 ausgelaufenen Baukindergeld lag die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind) für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubau und Bestand.

Darüber hinaus hat das Bundebauministerium vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass die Neubauförderung um 888 Mio. Euro aufgestockt wird. Zur Neubauförderung zählen die seit März laufende KFN-Förderung sowie die neue Wohneigentumsförderung. Bislang standen für 2023 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit der Erhöhung ist das Programm nun zunächst bis Ende des Jahres gesichert. Insgesamt ist die Aufstockung ein wichtiges Signal: Zwar dürften die durch die Förderung ausgelösten Impulse angesichts der hohen Anforderungen überschaubar sein. Ein weiterer Förderstopp aufgrund fehlender Mittel hätte das Investorenvertrauen indes weiter untergraben und für noch mehr Unsicherheit am Markt gesorgt.

Weitere Informationen zur neuen Wohneigentumsförderung sind auf den Internetseiten des BMWSB und der KfW abrufbar.

Quelle: www.kalksandstein.de

 

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Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

15.08.2023

Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2023 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen.

Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Das neue Klimaanpassungsgesetz setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen.

Weitere Details finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

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Regierungsfraktionen erzielen Einigung beim Energieeffizienzgesetz

14.08.2023

Anfang Juli 2023 haben die an der Regierung beteiligten Fraktionen eine Einigung beim Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: Energieeffizienzgesetz) erzielt. Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss vom 19. April 2023 gab es einige Anpassungen, die aus Sicht des Bundesverbands Baustoffe, Steine und Erden e.V. (bbs) positiv und negativ zu bewerten sind.

Für Unternehmen der Baustoff-Steine-Erden-Industrie, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre Jahre von 2,5 Gigawattstunden oder mehr haben, sind folgende Punkte im nun beschlossenen Gesetz relevant:

§ 4 Energieeffizienzziele:

  • Der Endenergieverbrauch von Deutschland soll gegenüber dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 39,3 Prozent, sowie bis 2045 um mindestens 45 Prozent reduziert werden. Das im Kabinettsbeschluss enthaltene Zwischenziel für 2040 ist entfallen. Zudem sieht das Gesetz im Anwendungsbereich (§ 2) nicht mehr vor, dass für Unternehmen individuelle Verbrauchsgrenzen eingeführt werden können.

§ 8 Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (EnMS):

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, binnen von 20 Monaten ein EnMS einzuführen. Hier hat sich die Schwelle entgegen dem Kabinettsbeschluss (15 GWh) halbiert.
  • Betroffene Unternehmen müssen mindestens folgende zusätzliche Anforderungen als Teil des EnMS erfüllen, darunter unter anderem: Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen.

§ 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen:

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen im Rahmen der EnMS bzw. Energieaudits. Neu ist, dass Informationen, welche nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen, nicht veröffentlicht werden müssen. Eine Maßnahme gilt indes weiterhin als wirtschaftlich, wenn sich nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren.

§ 16 Verwendung und Vermeidung von Abwärme:

  • Unternehmen sind verpflichtet, entstehende Abwärme zu reduzieren und zu vermeiden. Neu ist, dass die Reduktion und Vermeidung nun unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit stehen.

§ 17 Plattform für Abwärme:

  • Unternehmen sind verpflichtet, auf Anfrage von Betreibern von Wärmenetzen oder Fernwärmeversorgungsunternehmen und sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen, Auskunft zu geben über die im Unternehmen anfallende unmittelbare Abwärme. Wie schon in § 9 wurde auch hier die verpflichtende Weitergabe von Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen, aus dem Gesetz entfernt.
  • Unternehmen sind des Weiteren dazu verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme an die noch einzurichtende Bundesstelle für Energieeffizienz bis zum 31. März eines jeden Jahres zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Die Übermittlung soll in einer vom Bund bereitgestellten elektronischen Vorlage erfolgen. Die Bundesstelle für Energieeffizienz stellt die übermittelten Informationen unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf einer öffentlich zugänglichen Plattform für Abwärme übersichtlich bereit.

Der bbs hatte den parlamentarischen Prozess um das Energieeffizienzgesetz gemeinsam mit dem Bundesverbands Kalksandsteinindustrie e.V. von Beginn an begleitet und über die letzten Monate zahlreiche Verbesserungen in Hinblick auf Umsetzungs- und Berichtspflichten erreichen. Die Absenkung der Schwelle zur verpflichtenden Einführung von EnMs auf 7,5 GWh wurde jetzt sehr kurzfristig am 04.07.2023 beschlossen und konnte nicht mehr verhindert werden. Eigentlich war der Beschluss des Energieeffizienzgesetzes als letzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause vorgesehen. Dieser wurde jedoch durch eine festgestellte Beschlussunfähigkeit, da nicht mehr genügend Abgeordnete anwesend waren, auf die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause im September verschoben.

Das Gesetz muss anschließend noch im Bundesrat bestätigt werden und tritt dann unmittelbar in Kraft.

Quelle: www.kalksandstein.de

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Auftragseingang im Bauhauptgewerbe steigt im Mai 2023 um 3,5 % zum Vormonat

11.08.2023

Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat sinkt um 5,7 %

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe, Mai 2023
+3,5 % zum Vormonat (real, saison- und kalenderbereinigt)
-5,7 % zum Vorjahresmonat (real, kalenderbereinigt)
-2,1 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Umsatz im Bauhauptgewerbe, Mai 2023
-2,1 % zum Vorjahresmonat (real)
+3,8 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2023 gegenüber dem Vormonat kalender- und saisonbereinigt um 3,5 % gestiegen. Im Hochbau stieg der Auftragseingang um 2,2 % und im Tiefbau um 4,7 %.

Weitere Details finden Sie: hier

Quelle: www.kalksandstein.de

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Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt im Mai 2023 um 25,9 %

10.08.2023

Im Mai 2023 wurde in Deutschland der Bau von 23.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 25,9 % oder 8.200 Baugenehmigungen weniger als im Vorjahresmonat.

Damit ging die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen erneut stark gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Im April 2023 war die Zahl neu genehmigter Wohnungen um 31,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat und im März 2023 um 29,6 % gegenüber März 2022 gesunken. Von Januar bis Mai 2023 wurden insgesamt 113.400 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2022: 155.300). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: www.kalksandstein.de

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