Neues Gesetz für mehr Verbraucherschutz beim Immobilienkauf
08.10.2013AB OKTOBER 2013 WIRD DER VERTRAGSTEXT ÜBER DEN NOTAR ZUGESTELLT
Ab dem ersten Oktober werden Immobilien-Käufer stärker gesetzlich geschützt. Dann tritt das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren" in Kraft. Es schreibt vor, dass Käufern bereits vierzehn Tage vor dem eigentlichen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf übergeben werden müssen - und zwar durch den Notar.
So sollen Immobilienkäufer besser vor so genannten ’Schrottimmobilien’ geschützt werden. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Immobilien-Käufer genug Bedenkzeit haben und nicht mehr zu einer schnellen Kaufentscheidung gedrängt werden können.
Notar soll Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist kontrollieren
Zwar sieht es das Beurkundungsgesetz bisher auch schon vor, dass Käufern von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen alle Vertragsunterlagen schon zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin ausgehändigt werden. Doch in der Realität sind die Spannen oft deutlich kürzer. Immer wieder werden Verbraucher zum schnellen Immobilienkauf gedrängt. Das neue Gesetz soll dieser Praxis nun endgültig einen Riegel vorschieben: Ab dem ersten Oktober 2013 ist der Notar zuständig für die Übermittlung der Unterlagen. Er hat von nun an die Kontrolle darüber, ob die Zwei-Wochen-Frist zwischen Aushändigung des Vertragstextes und dem Termin der Beurkundung wirklich eingehalten werden.
Vor Immobilienkauf Vertrag eingehend prüfen
Der Übereilungsschutz beim Immobilienkauf hat durchaus seinen Zweck. Durch das Gesetz haben Immobilien-Interessenten ausreichend Zeit, den Kaufvertrag genau zu prüfen. In den zwei Wochen, die das Gesetz Immobilien-Käufern einräumt, können sie sich selbstständig oder auch mit Hilfe fachmännischer Unterstützung mit den Vertragsdetails vertraut machen und offene Fragen beantworten. Diese Bedenkzeit ist um so wichtiger, da es nach Vertragsabschluss kein Widerrufsrecht mehr gibt. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet ist, gibt es für den Käufer kein Zurück - auch wenn sich die Beute im Nachhinein als Schrottimmobilie entpuppt.
Quelle und weitere Informationen:
aktion-pro-eigenheim.de
Verband Privater Bauherren
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