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Ratgeber
für Planer und Ausführende

 

Schallschutz - DIN 4109 verabschiedet

Am 7. Dezember 2015 ist die Schallschutznorm DIN 4109 mit allen Normteilen nach mehr als zwanzig Jahren Überarbeitungsdauer mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet worden. Eine wesentliche Änderung die sich aus dem vorangegangenen Schlichtungsverfahren gegenüber dem Entwurf der Norm ergeben hat, ist die Änderung des Titels von DIN 4109-1 in „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“. Weiterhin wurde beschlossen, Beiblatt 2 zu DIN 4109 zunächst beizubehalten und nach der etwaigen Veröffentlichung von DIN SPEC 91314 mit dem Ziel einer Überarbeitung oder Zurückziehung zu überprüfen.

Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks aller Normenteile ist nach Einschätzung des DIN im April 2016 zu rechnen. Die bauaufsichtliche Einführung wird dann einige Monate später – voraussichtlich im Herbst 2016 – erfolgen.

Die folgenden weiteren Eckpunkte werden mit der verabschiedeten Schallschutznorm umgesetzt:

  • Schutzziel auch zukünftig nur Aufenthaltsräume
  • Kenngröße weiterhin Bau-Schalldämm-Maß R‘w
  • Rechenverfahren in Anlehnung an DIN EN 12354-1 für den Schallschutz zwischen Wohnungen
  • Anpassung des Verfahrens für Doppel- und Reihenhaustrennwände
  • Präzisierungen beim Rechenverfahren zum Außenlärm
  • Bei Trennflächen von SS < 10 m2 erfolgt der Nachweis über Dn,w
  • Verschärfung der Anforderungen an Haustrennwände von Reihenhäusern und Doppelhäusern R‘w = 59 dB ohne Keller, 62 dB mit Keller
  • Verschärfung der Anforderungen an Trittschallschutz von 53 dB auf 50 dB 

Aus Sicht der Kalksandsteinindustrie ist insbesondere die mit der Verabschiedung und der anschließenden bauaufsichtlichen Einführung der Norm verbundene verbindliche Festlegung der neuen Rechenverfahren aus DIN 4109-2 für alle Schallschutznachweise hervorzuheben. Mit dem KS-Schallschutzrechner steht bereits seit über 12 Jahren ein Planungswerkzeug zur Verfügung, mit dem die zukünftig geforderten Schallschutznachweise praxisgerecht und einfach geführt werden können. Für die vielen Planer, die bereits bisher im Rahmen der Planung des erhöhten Schallschutzes mit dem KS-Schallschutzrechner gearbeitet haben, bedeutet dies das mit keinerlei Umstellungen in der Nachweispraxis zu rechnen ist.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Objekte im Hinblick auf den erforderlichen Schallschutz sowie bei der Untersuchung mittels KS-Schallschutzrechners behilflich. 

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