Die werkseitige Imprägnierung Ihr gilt ein besonderes Augenmerk.
Ihre Aufgabe ist es, die Fassade lange hell und schön zu erhalten. Es versteht sich daher von selbst, dass die Qualität der Imprägnierung der Verblender und die Gleichmäßigkeit der Aufbringung entscheidend für die Wirkungsdauer der Imprägnierung und somit für die optische Wirkung der kompletten Fassade ist.
Die hochwertige spezielle Imprägnierung und das eigens für den weißen Emsländer entwickelte Imprägnierverfahren (kombiniertes Tauch- Streichverfahren) bewirken, dass die Objekte lange über die Bauzeit hinaus geschützt sind.
Der weiße Emsländer wird grundsätzlich werkseitig imprägniert geliefert. Die Wirksamkeit der Imprägnierung wird für die Dauer von 10 Jahren garantiert. Wird zum imprägnierten Stein auch der weiße imprägnierte EB- Fug- oder EB- Vormauermörtel verwendet, erweitert sich die Garantierklärung auf Stein und Fuge (also auf die gesamte Fassade).
Eine bauseitige Nachimprägnierung, wie Sie bei anderen nur vorimprägnierten Verblendern unmittelbar nach der Baufase nötig ist, entfällt beim Quarzverblender Der Weißen Emsländer.
Garantiebedingungen
Garantieurkunde anfordern
Broschüre
Verarbeitungsrichtlinien