Garantiebedingungen
Emsländer Quarzverblender

Die Wirksamkeit der werkseitigen Imprägnierung wird für die Dauer von 10 Jahren garantiert. Die werkseitige Imprägnierung reduziert deutlich die Wasseraufnahme der Quarzverblender. Die Wasseraufnahme kann durch ein geeignetes Prüfverfahren (Karstensches Prüfröhrchen) gemessen werden. Sofern neben dem Stein auch der hydrophob eingestellte weiße EB- Fugmörtel bzw. der EB- Vormauermörtel weiß verwendet wurde, erstreckt sich die Garantie für die Wirksamkeit der Imprägnierung auf die Verblendsteine und die Fuge. Wurden alternative Fug- oder Vormauermörtel verwendet, gilt die Garantie für die Wirksamkeit der Imprägnierung der Steine. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Lieferung und endet nach Ablauf von 10 Jahren.
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer nicht ausreichenden werkseitigen Imprägnierung werden die betroffnen Fassadenflächen durch Mitarbeiter unseres Hauses bauseitig nachimprägniert. Hierbei behalten wir uns vor, je nach Umfang des evtl. Imprägniermangels, die betroffenen Fassadenteile stellenweise oder die Fassade als ganzes nachzuarbeiten. Evtl. vorhandene Oberflächenverschmutzungen durch Staub usw. sind vor Beginn der Nacharbeiten vom Bauherren zu beseitigen. Evtl. Nacharbeiten an der Fassade verlängern die Garantiedauer nicht.
Die Garantie erlischt, wenn unsere Verarbeitungsrichtlinien / Baustellenhinweise für den Quarzverblender nicht eingehalten bzw. die handwerklichen Regeln entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik nicht beachtet werden. Die Gewährleistung gilt nur, solange die Rechnung der für das Bauvorhaben gelieferten Steine fristgerecht und voll bezahlt werden.