Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die richtigen Inhalte für Ihre Sprache und Geräte anzuzeigen (Notwendig), für Sie ausgewählte Inhalte zu präsentieren (Präferenzen), die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren (Statistiken) und Ihnen auch auf anderen Websites unsere Angebote unterbreiten zu dürfen (Marketing).

Mit Klick auf „AKZEPTIEREN“ willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit in der Fußzeile unter "Cookie-Einstellungen" ändern oder widerrufen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden (z.B. SessionCookies).

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren. Die Informationen werden anonym gesammelt und analysiert. Je nach Tool werden ein oder mehrere Cookies des gleichen Anbieters gesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und der des jeweiligen Anbieters.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die richtigen Inhalte für Ihre Sprache und Geräte anzuzeigen (Notwendig), für Sie ausgewählte Inhalte zu präsentieren (Präferenzen), die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren (Statistiken) und Ihnen auch auf anderen Websites unsere Angebote unterbreiten zu dürfen (Marketing).

Aktuelle InformationenInteressantes rund ums Bauen...

Steuerersparnis für energetische Sanierungsmaßnahmen

10.03.2020

Im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen sollen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel durch Dämmung von Außenwänden steuerlich gefördert werden.

Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Die Kosten sollen mit bis zu 20 Prozent über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Möglich wäre so eine Gesamtförderung von 40.000 Euro – eine interessante Alternative zu den bisherigen Kredit- und Zuschussprogrammen der Förderbank KfW.

Bei dem Gebäude muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln, die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein.

Dieser finanzielle Anreiz ist ein zusätzlicher Impuls zur Energieeinsparung durch Wärmedämmung der Außenwände – auch aufgrund der gleichzeitig beschlossenen „CO2-Abgabe“, durch welche ab 2021 mit steigenden Kosten für Heizenergie zu rechnen ist.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2019 dem Entwurf für das Klimaschutzgesetz, das im Frühjahr 2020 beschlossen werden soll, zugestimmt. Die Förderungen sollen bereits für das laufende Jahr beansprucht werden können.

  zurück zur vorherigen Seite

Händlersuche

Händlersuche

Legen Sie Wert auf kompetente Beratung und umfangreiche Bemusterung, helfen Ihnen unsere qualifizierten Verkaufsberater gern, einen geeigneten Vertriebspartner in Ihrer Nähe zu finden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen hier eine Suchfuktion zur Auswahl qualifizierter Partner.