Baukindergeld: Unbedingt auf die Fristen achten!
04.06.2019Formalitäten sind lästig, aber auch wichtig. Und oft bedeuten sie bares Geld! So auch beim Baukindergeld - hier sind Antragstellung und Hochladen der Nachweise an Fristen geknüpft. Diese Termine sollten Bauherren und Immobilienkäufer unbedingt ernst nehmen! Denn werden die Fristen verpasst, verfällt der Anspruch auf die Förderung.
In den letzten Tagen häufen sich bei uns die Anfragen von Familien, deren Antrag auf Baukinderkeld von der KfW abgelehnt wurde. Ob verunsichert von Medienberichten, die von bald ausgeschöpften Fördermitteln schrieben, oder einfach in Unkenntnis der genauen Förderbedingungen haben offenbar mehrere Familien ihren Antrag auf Baukindergeld zu früh (das heißt noch vor dem Einzug in die neue Immobilie) gestellt - und prompt von der KfW eine Absage erhalten.
Diese Fristen sind wichtig beim Baukindergeld:
Beim Baukindergeld gilt: Der Antrag auf den Zuschuss kann grundsätzlich erst nach dem Einzug gestellt werden! Erst wenn sich die Familie an den neuen Wohnsitz umgemeldet hat, sind die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, denn die Meldebestätigung ist einer der Nachweise, die für den Zuschuss eingereicht werden müssen. Ab dem Einzugsdatum auf der Meldebestätigung haben Familien 3 Monate Zeit, ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Die zweite einzuhaltende Frist für das Baukindergeld betrifft das Hochladen der Nachweise wie Meldebestätigung, Steuerbescheide und Grundbuchauszug. Wenn der Antrag auf Baukindergeld von der KfW bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen. Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 gestellt wurden, endet diese Frist einheitlich am 30.06.2019. Für alle später gestellten Anträge greift die 3-Monats-Regelung.
Was tun, wenn der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt wurde?Wird der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt - also noch vor dem Einzug - wird der Antrag von der KfW abgelehnt. Familien, die sich noch in der Frist (3 Monate ab Einzugsdatum auf der Meldebestätigung) befinden, haben Glück: Sie können nach Auskunft der KfW erneut einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Anders sieht es leider für Familien aus, deren 3-Monats-Frist inzwischen abgelaufen ist - sie gehen beim Baukindergeld leider leer aus.Fazit: Damit Familien beim Baukindergeld nicht leer ausgehen, sollten sie unbedingt die Fristen aus den Förderbedingungen der KfW einhalten! Dazu gehört auch, dass der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug gestellt wird und die Nachweise rechtzeitig hochgeladen werden. Denn werden die Fristen nicht eingehalten, verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!
Quelle und weitere Informationen:
aktion-pro-eigenheim.de